Landgericht Arnsberg, 2022-04-28, I-1O 292/21

I-1O 292/21Kantonsgericht28.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — I-1O 292/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-28

Aktenzeichen: I-1O 292/21

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2022:0428.I1O292.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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