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I-1O 292/21•Landgericht Arnsberg, 2022-04-28, I-1O 292/21
I-1O 292/21Kantonsgericht28.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-28
Aktenzeichen: I-1O 292/21
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2022:0428.I1O292.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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