Landgericht Arnsberg, 2021-05-27, 2 StVK 395/20

2 StVK 395/20Kantonsgericht27.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 StVK 395/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-27

Aktenzeichen: 2 StVK 395/20

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2021:0527.2STVK395.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kleine Strafvollstreckungskammer für Vollzugssachen

Tenor

Die Anträge auf gerichtliche Entscheidung des Antragstellers werden zurückgewiesen.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Streitwert wird auf bis zu 500 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.