Landgericht Arnsberg, 2020-12-17, 5 T 119/20

5 T 119/20Kantonsgericht17.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 T 119/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-17

Aktenzeichen: 5 T 119/20

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2020:1217.5T119.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten H vom 05.06.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Soest vom 02.06.2020 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer nach einem Gegenstandswert von 5000 €.

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