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2 KLs-242 Js 10/20-17/20•Landgericht Arnsberg, 2020-11-13, 2 KLs-242 Js 10/20-17/20
2 KLs-242 Js 10/20-17/20Kantonsgericht13.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-13
Aktenzeichen: 2 KLs-242 Js 10/20-17/20
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2020:1113.2KLS242JS10.20.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer
Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Der Betrag von 180,00 € unterliegt der Einziehung des Wertes von Taterträgen.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
§§ 223 Abs. 1, 230, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2, 52, 73 c StGB
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