Landgericht Arnsberg, 2020-09-24, IV-2 StVK 67/18

IV-2 StVK 67/18Kantonsgericht24.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — IV-2 StVK 67/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-24

Aktenzeichen: IV-2 StVK 67/18

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2020:0924.IV2STVK67.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer für Vollzugssachen

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Streitwert wird auf bis 500,00 Euro festgesetzt.

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