Landgericht Arnsberg, 2020-09-23, 3 S 30/20

3 S 30/20Kantonsgericht23.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 3 S 30/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-23

Aktenzeichen: 3 S 30/20

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2020:0923.3S30.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Warstein (3 C 142/19) vom 08.01.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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