Landgericht Arnsberg, 2020-09-16, IV-2 StVK 256/20

IV-2 StVK 256/20Kantonsgericht16.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — IV-2 StVK 256/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-16

Aktenzeichen: IV-2 StVK 256/20

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2020:0916.IV2STVK256.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer für Vollzugssachen

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 500,00 Euro festgesetzt.

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