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3 S 110/18•Landgericht Arnsberg, 2020-08-10, 3 S 110/18
Entscheidungsdatum: 2020-08-10
Aktenzeichen: 3 S 110/18
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2020:0810.3S110.18.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 214,50 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 15 € seit dem 15.01.2016, aus 30 € seit dem 20.07.2017, aus 30 € seit dem 15.01.2018 sowie im Übrigen ab dem 15.04.2018 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits inklusive der Kosten der Revision trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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