Landgericht Arnsberg, 2020-08-10, 3 S 110/18

3 S 110/18Kantonsgericht10.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 3 S 110/18 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-10

Aktenzeichen: 3 S 110/18

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2020:0810.3S110.18.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 214,50 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 15 € seit dem 15.01.2016, aus 30 € seit dem 20.07.2017, aus 30 € seit dem 15.01.2018 sowie im Übrigen ab dem 15.04.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits inklusive der Kosten der Revision trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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