Landgericht Arnsberg, 2020-04-06, 2 StVK 55/20

2 StVK 55/20Kantonsgericht06.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 StVK 55/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-06

Aktenzeichen: 2 StVK 55/20

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2020:0406.2STVK55.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer für Vollzugssachen

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Streitwert wird auf 500,00 Euro festgesetzt.

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