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2 StVK 55/20•Landgericht Arnsberg, 2020-04-06, 2 StVK 55/20
2 StVK 55/20Kantonsgericht06.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-06
Aktenzeichen: 2 StVK 55/20
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2020:0406.2STVK55.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer für Vollzugssachen
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Streitwert wird auf 500,00 Euro festgesetzt.
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