Landgericht Arnsberg, 2020-02-06, 4 O 363/18

4 O 363/18Kantonsgericht06.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 4 O 363/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-06

Aktenzeichen: 4 O 363/18

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2020:0206.4O363.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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