5 T 151/19•Landgericht Arnsberg, 2019-10-21, 5 T 151/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 T 151/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-21
Aktenzeichen: 5 T 151/19
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2019:1021.5T151.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Verfahrenspflegers vom 18.04.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schmallenberg vom 20.03.2019 (2 XVII 44/17 H) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 2375,72 €
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