1 O 326/18•Landgericht Arnsberg, 2019-07-03, 1 O 326/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 1 O 326/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-03
Aktenzeichen: 1 O 326/18
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2019:0703.1O326.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.087,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 25.940,53 € seit dem 19.07.2018 und aus 8.146,96 € seit dem 16.01.2019 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 455,17 € und weitere Auslagen in Höhe von 11,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.