II-2 KLs-412 Js 223/18-13/19•Landgericht Arnsberg, 2019-03-15, II-2 KLs-412 Js 223/18-13/19
Landgericht Arnsberg, 2019-03-15, II-2 KLs-412 Js 223/18-13/19
II-2 KLs-412 Js 223/18-13/19Kantonsgericht15.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — II-2 KLs-412 Js 223/18-13/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-15
Aktenzeichen: II-2 KLs-412 Js 223/18-13/19
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2019:0315.II2KLS412JS223.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Normen: StGB § 63
Tenor
Der Antrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg vom 11.03.2019, das Sicherungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen der ihm in der Antragsschrift zur Last gelegten Taten zu eröffnen, wird abgelehnt.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg vom 11.03.2019 auf Erlass eines Unterbringungsbefehls gemäß § 126 a StPO wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.
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