Landgericht Arnsberg, 2019-02-21, 2 Ks-412 Js 204/16-36/18

2 Ks-412 Js 204/16-36/18Kantonsgericht21.02.2019

Regest

Lebenslange Freiheitsstrafe bei versuchtem Mord Tatnachweis mittels DNA

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 Ks-412 Js 204/16-36/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-21

Aktenzeichen: 2 Ks-412 Js 204/16-36/18

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2019:0221.2KS412JS204.16.36.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer als Schwurgerichtskammer

Normen: StGB § 211

Leitsätze

Lebenslange Freiheitsstrafe bei versuchtem Mord

Tatnachweis mittels DNA

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchten zweifachen Mordes in Tateinheit mit zweifachem erpresserischen Menschenraub, mit zweifacher besonders schwerer räuberischer Erpressung und mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Wohnungseinbruchdiebstahls zu

lebenslanger Freiheitsstrafe

verurteilt.

Die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 46.500,- Euro wird angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklage.

§§ 211, 239a Abs. 1, 253, 255, 249, 250 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 a) und b), 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, 242, 244 Abs. 1 Nr.3, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB

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