2 Ks-412 Js 204/16-36/18•Landgericht Arnsberg, 2019-02-21, 2 Ks-412 Js 204/16-36/18
Landgericht Arnsberg, 2019-02-21, 2 Ks-412 Js 204/16-36/18
2 Ks-412 Js 204/16-36/18Kantonsgericht21.02.2019
Regest
Lebenslange Freiheitsstrafe bei versuchtem Mord Tatnachweis mittels DNA
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 Ks-412 Js 204/16-36/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-21
Aktenzeichen: 2 Ks-412 Js 204/16-36/18
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2019:0221.2KS412JS204.16.36.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer als Schwurgerichtskammer
Normen: StGB § 211
Leitsätze
Lebenslange Freiheitsstrafe bei versuchtem Mord
Tatnachweis mittels DNA
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchten zweifachen Mordes in Tateinheit mit zweifachem erpresserischen Menschenraub, mit zweifacher besonders schwerer räuberischer Erpressung und mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Wohnungseinbruchdiebstahls zu
lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt.
Die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 46.500,- Euro wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklage.
§§ 211, 239a Abs. 1, 253, 255, 249, 250 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 a) und b), 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, 242, 244 Abs. 1 Nr.3, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB
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