Landgericht Arnsberg, 2019-01-16, 3 S 74/18

3 S 74/18Kantonsgericht16.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 3 S 74/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-16

Aktenzeichen: 3 S 74/18

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2019:0116.3S74.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Soest vom 28.05.2018 wird auf ihre Kosten nach einen Gegenstandswert von bis zu 11.000,00 € zurückgewiesen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 € abwenden ohne Rücksicht auf eine Sicherheitsleistung der Kläger.

Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 30.04.2019 bewilligt.

Die Revision wird zugelassen.

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