3 S 74/18•Landgericht Arnsberg, 2019-01-16, 3 S 74/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 3 S 74/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-16
Aktenzeichen: 3 S 74/18
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2019:0116.3S74.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Soest vom 28.05.2018 wird auf ihre Kosten nach einen Gegenstandswert von bis zu 11.000,00 € zurückgewiesen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 € abwenden ohne Rücksicht auf eine Sicherheitsleistung der Kläger.
Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 30.04.2019 bewilligt.
Die Revision wird zugelassen.
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