3 S 110/18•Landgericht Arnsberg, 2019-01-16, 3 S 110/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 3 S 110/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-16
Aktenzeichen: 3 S 110/18
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2019:0116.3S110.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Arnsberg vom 01.08.2018 (12 C 75/18) wird nach einem Gegenstandswert von 214,50 € auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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