Landgericht Arnsberg, 2018-03-06, 3 O 6/16

3 O 6/16Kantonsgericht06.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 3 O 6/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-06

Aktenzeichen: 3 O 6/16

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0306.3O6.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000,00 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2015 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle gegenwärtigen und künftigen materiellen Schäden sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung vom 08.10.2012 bis 13.12.2013 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder sonstigen Dritten übergegangen sind oder übergehen werden.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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