2 KLs-382 Js 407/16-1/17•Landgericht Arnsberg, 2018-02-20, 2 KLs-382 Js 407/16-1/17
Landgericht Arnsberg, 2018-02-20, 2 KLs-382 Js 407/16-1/17
2 KLs-382 Js 407/16-1/17Kantonsgericht20.02.2018
Regest
Wird die erste Unterbringungsanordnung bereits länger als 10 Jahre vollzogen, so hat eine erneute Anordnung der Unterbringung erhebliche Auswirkungen auf die Dauer des Maßregelvollzugs und widerspricht daher nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 KLs-382 Js 407/16-1/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-20
Aktenzeichen: 2 KLs-382 Js 407/16-1/17
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0220.2KLS382JS407.16.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Normen: StGB § 63, § 67d
Leitsätze
Wird die erste Unterbringungsanordnung bereits länger als 10 Jahre vollzogen, so hat eine erneute Anordnung der Unterbringung erhebliche Auswirkungen auf die Dauer des Maßregelvollzugs und widerspricht daher nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Tenor
Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.
– §§ 20, 63 StGB –
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