6 Qs 105/17•Landgericht Arnsberg, 2018-02-13, 6 Qs 105/17
Landgericht Arnsberg, 2018-02-13, 6 Qs 105/17
6 Qs 105/17Kantonsgericht13.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 Qs 105/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-13
Aktenzeichen: 6 Qs 105/17
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0213.6QS105.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Große Strafkammer als Jugendschutzkammer
Normen: StPO § 78b Abs. 1
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Amtsgerichts Meschede vom 27.10.2017 aufgehoben.
Das Verfahren ist fortzusetzen.
Kostenentscheidungen sind nicht veranlasst.
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