3 S 172/16•Landgericht Arnsberg, 2017-07-17, 3 S 172/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 3 S 172/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-07-17
Aktenzeichen: 3 S 172/16
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0717.3S172.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28.09.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Arnsberg (3 C 467/14)
wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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