2 KLs-263 Js 72/17-11/17•Landgericht Arnsberg, 2017-07-04, 2 KLs-263 Js 72/17-11/17
Landgericht Arnsberg, 2017-07-04, 2 KLs-263 Js 72/17-11/17
2 KLs-263 Js 72/17-11/17Kantonsgericht04.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 KLs-263 Js 72/17-11/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-04
Aktenzeichen: 2 KLs-263 Js 72/17-11/17
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0704.2KLS263JS72.17.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, schweren Raubes und Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
§§ 242, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, 249, 250 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 2 Nr. 1, 253, 255, 53 StGB.
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