2 O 219/16•Landgericht Arnsberg, 2017-06-01, 2 O 219/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 O 219/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-01
Aktenzeichen: 2 O 219/16
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0601.2O219.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin den Zugang und die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen von der Straße U über das Grundstück Gemarkung G Flur xx Flurstück xxx, Gebäude- und Freifläche U xx, 22 qm groß zu den Grundstücken der Klägerin G Flur xx Flurstücke xxx und xxx zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.600,00 € vorläufig vollstreckbar.
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