8 O 101/16•Landgericht Arnsberg, 2016-12-22, 8 O 101/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 8 O 101/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-22
Aktenzeichen: 8 O 101/16
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:1222.8O101.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.164,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.08.2016 zu zahlen. Die Zinsmehrklage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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