Landgericht Arnsberg, 2016-12-13, II-2 Qs-242 Js 442/16-90/16

II-2 Qs-242 Js 442/16-90/16Kantonsgericht13.12.2016

Regest

Eine innerhalb der Beschwerdefrist eingegangener Kostenfestsetzungsantrag ist nicht als sofortige Beschwerde gegen eine unterbliebene Auslagenentscheidung auszulegen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — II-2 Qs-242 Js 442/16-90/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-13

Aktenzeichen: II-2 Qs-242 Js 442/16-90/16

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:1213.II2QS242JS442.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafvollstreckungskammer

Normen: § 464 StPO

Leitsätze

Eine innerhalb der Beschwerdefrist eingegangener Kostenfestsetzungsantrag ist nicht als sofortige Beschwerde gegen eine unterbliebene Auslagenentscheidung auszulegen.

Tenor

lehnt die Kammer eine Entscheidung ab

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