Landgericht Arnsberg, 2016-12-02, 2 Ks-411 Js 9/15-2/15

2 Ks-411 Js 9/15-2/15Kantonsgericht02.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 Ks-411 Js 9/15-2/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-02

Aktenzeichen: 2 Ks-411 Js 9/15-2/15

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:1202.2KS411JS9.15.2.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer als Schwurgericht

Tenor

Auf die Erinnerung vom 15.11.2016 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 08.11.2016 werden die dem Rechtsanwalt D zu erstattenden Gebühren und Auslagen auf insgesamt 2.791,54 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

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