Landgericht Arnsberg, 2016-11-29, 2 Qs 68/16

2 Qs 68/16Kantonsgericht29.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 Qs 68/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-29

Aktenzeichen: 2 Qs 68/16

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:1129.2QS68.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer - Beschwerdekammer -

Normen: StGB §356

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Amtsgerichts Soest vom 25.08.2016 aufgehoben.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Arnsberg vom 30.06.2016 wird zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren gegen den Beschuldigten vor dem Amtsgericht – Strafrichter – Soest eröffnet.

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