8 O 134/15•Landgericht Arnsberg, 2016-11-17, 8 O 134/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 8 O 134/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-17
Aktenzeichen: 8 O 134/15
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:1117.8O134.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Streitverkündung entstandenen außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenienten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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