Landgericht Arnsberg, 2016-11-17, 8 O 134/15

8 O 134/15Kantonsgericht17.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 8 O 134/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-17

Aktenzeichen: 8 O 134/15

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:1117.8O134.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Streitverkündung entstandenen außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenienten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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