Landgericht Arnsberg, 2016-10-27, 5 T 60/16

5 T 60/16Kantonsgericht27.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 T 60/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-27

Aktenzeichen: 5 T 60/16

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:1027.5T60.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 12.08.2016 und des Beteiligten zu 1) vom 24.08.2016 wird der Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Soest vom 11.08.2016 (008 K 037/13) aufgehoben. Der Meistbietenden wird der Zuschlag versagt.

Der Gegenstandswert wird auf 517.000,00 € festgesetzt.

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