2 Qs 71/16•Landgericht Arnsberg, 2016-10-25, 2 Qs 71/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 Qs 71/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-25
Aktenzeichen: 2 Qs 71/16
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:1025.2QS71.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer - Beschwerdekammer -
Normen: StGB §142
Tenor
Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 07.10.2016 (5 Gs – 190 Js 1146/16-1613/16) aufgehoben und der Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abgelehnt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.