Landgericht Arnsberg, 2015-12-16, 1 Ns-360 Js 133/13-4/14

1 Ns-360 Js 133/13-4/14Kantonsgericht16.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 1 Ns-360 Js 133/13-4/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-16

Aktenzeichen: 1 Ns-360 Js 133/13-4/14

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:1216.1NS360JS133.13.4.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kleine Strafkammer

Tenor

Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen.

Auf die Berufung der Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Meschede aufgehoben; die Angeklagte wird freigesprochen.

Die Landeskasse trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der notwendigen Auslagen der Angeklagten.

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