6 KLs-214 Js 105/13-1/14•Landgericht Arnsberg, 2015-12-02, 6 KLs-214 Js 105/13-1/14
Landgericht Arnsberg, 2015-12-02, 6 KLs-214 Js 105/13-1/14
6 KLs-214 Js 105/13-1/14Kantonsgericht02.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 KLs-214 Js 105/13-1/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-02
Aktenzeichen: 6 KLs-214 Js 105/13-1/14
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:1202.6KLS214JS105.13.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte N. wird wegen Betruges in 42 Fällen und wegen Steuerhinterziehung in 22 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt.
Die Angeklagte B. wird wegen Steuerhinterziehung in 19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 53 StGB; §§ 370 Abs. 1 Nr. 2, 149 AO, § 25 EStG, §§ 14, 14 a GewStG, § 31 KStG, § 18 UStG, § 2, 4 SoliZG.
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