Landgericht Arnsberg, 2015-10-20, 5 O 44/13

5 O 44/13Kantonsgericht20.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 O 44/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-20

Aktenzeichen: 5 O 44/13

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:1020.5O44.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5..Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Streitverkündung, trägt der Kläger nach einem Gegenstandswert von insgesamt 7.500,-- EUR.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent der jeweils beizutreibenden Beträge abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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