Landgericht Arnsberg, 2015-10-16, 2 O 329/14

2 O 329/14Kantonsgericht16.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 O 329/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-16

Aktenzeichen: 2 O 329/14

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:1016.2O329.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die von dem Beklagten am 11.04.2013 freigelassenen Wisente und deren Abkömmlinge das dem Kläger gehörende Waldgrundstück der Gemarkung P, Flur x, Flurstück xx, betreten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

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