3 S 120/15•Landgericht Arnsberg, 2015-09-30, 3 S 120/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 3 S 120/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-30
Aktenzeichen: 3 S 120/15
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:0930.3S120.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Soest vom 26.05.2015, Az. 12 C 208/14, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird,
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an den Kläger einen Betrag von 2.784,00 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2014 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe einer T Größe 180 × 200 cm, Farbe/Stoff: B, eines Boxspring Unterbaus Größe 20 × 180 × 200 cm, Farbe/Stoff: U und eines Kopfteils D Größe 180 cm, Farbe/Stoff: U sowie
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den Kläger von vorgerichtlichen Kosten i.H.v. 334,75 EUR gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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