Landgericht Arnsberg, 2014-01-21, 3 S 6/14

3 S 6/14Kantonsgericht21.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 3 S 6/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-21

Aktenzeichen: 3 S 6/14

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:0121.3S6.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

wird die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Soest (13 C 262/13) vom 18.12.2013 als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 136,00 EUR festgesetzt.

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