3 S 6/14•Landgericht Arnsberg, 2014-01-21, 3 S 6/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 3 S 6/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-21
Aktenzeichen: 3 S 6/14
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:0121.3S6.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
wird die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Soest (13 C 262/13) vom 18.12.2013 als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 136,00 EUR festgesetzt.
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