2 O 116/12•Landgericht Arnsberg, 2014-01-15, 2 O 116/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 O 116/12 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-15
Aktenzeichen: 2 O 116/12
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:0115.2O116.12.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
der Erbengemeinschaft, bestehend aus P1, P2, P3 und P4, Auskunft zu erteilen über den Bestand des Nachlasses der am 13.05.2010 in O1 verstorbenen Erblasserin P5 zum Stichtag 13.05.2010, durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses, welches folgende Punkte umfasst:
- alle beim Erbfall vorhandenen Sachen und Forderungen,
- welche erbschaftlichen Geschäfte der Beklagte für die Erblasserin seit 2001 geführt hat und was ihm über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände bekannt ist,
sowie
dem Kläger Auskunft zu erteilen über den Bestand des Nachlasses der am 13.05.2010 in O1 verstorbenen Erblasserin P5 zum Stichtag 13.05.2010, durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses, welches folgende Punkte umfasst:
- alle ausgleichspflichtigen Zuwendungen, die die Erblasserin zu Lebzeiten an den Beklagten getätigt hat,
- über die Zuschüsse zu seinem Einkommen gem. § 2050 Abs. 2 BGB.
Im Übrigen wird die Klage bezüglich des Klageantrags zu 1 abgewiesen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
Eine Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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