Landgericht Arnsberg, 2013-07-17, 2 Ks-412 Js 36/12-3/13

2 Ks-412 Js 36/12-3/13Kantonsgericht17.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 Ks-412 Js 36/12-3/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-17

Aktenzeichen: 2 Ks-412 Js 36/12-3/13

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:0717.2KS412JS36.12.3.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer - Schwurgericht -

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Totschlags und wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

Die Kammer sieht von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag ab. Die gerichtlichen Kosten des Adhäsionsverfahrens tragen die Adhäsionskläger, ihre außergerichtlichen Kosten trägt insoweit jede der Parteien selbst.

§§ 212 Abs. 1, 223 Abs. 1, 53, 54 StGB

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.