Landgericht Arnsberg, 2013-07-16, 6 T 140/13

6 T 140/13Kantonsgericht16.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 6 T 140/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-16

Aktenzeichen: 6 T 140/13

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:0716.6T140.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Warstein vom 04.04.2013 (Geschäftszeichen: 3 M 207/13) auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wie folgt weiter ergänzt:

Gepfändet werden ferner die Ansprüche auf Rückgewähr – Rückabtretung aller pfändbaren Lohn- und Gehaltsanteile nach Wegfall des mit der Abtretung verfolgten Sicherungszwecks und im Falle einer auflösend bedingten Abtretung das Anwartschaftsrecht auf Rückgewähr aller pfändbaren Lohn- und Gehaltsteile nach Wegfall des Sicherungszwecks.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei.

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