8 O 38/12•Landgericht Arnsberg, 2012-10-02, 8 O 38/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 8 O 38/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-02
Aktenzeichen: 8 O 38/12
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2012:1002.8O38.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
hat das Landgericht - 1. Kammer für Handelssachen - Arnsbergauf die mündliche Verhandlung vom 20.09.2012durchfür Recht erkannt:
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagte und Widerklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 10.694,93 € festgesetzt.
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