2 O 326/10•Landgericht Arnsberg, 2012-03-09, 2 O 326/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 O 326/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-09
Aktenzeichen: 2 O 326/10
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2012:0309.2O326.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
- 1 Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 136.932,78 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.08.2010 Zug um Zug gegen Übergabe des Porsche Panamera Turbo, Fahrgestellnummer XXXX, sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 2.180,60 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2011 zu zahlen.
- 2 Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs Porsche Panamera Turbo, Fahrgestellnummer XXXX im Annahmeverzug befindet. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- 3 Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 14 %. Im Übrigen werden die Kosten der Beklagten auferlegt.
- 4 Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 700 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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