2 KLs 382 Js 1047/11 (1/12)•Landgericht Arnsberg, 2012-03-08, 2 KLs 382 Js 1047/11 (1/12)
Landgericht Arnsberg, 2012-03-08, 2 KLs 382 Js 1047/11 (1/12)
2 KLs 382 Js 1047/11 (1/12)Kantonsgericht08.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 KLs 382 Js 1047/11 (1/12) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-08
Aktenzeichen: 2 KLs 382 Js 1047/11 (1/12)
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2012:0308.2KLS382JS1047.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
§§ 249, 250 Abs. 1 Nr. 1 b), 253, 255, 27, 49 Abs. 1, 53 StGB
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