Landgericht Arnsberg, 2011-12-22, 9 O 12/11

9 O 12/11Kantonsgericht22.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 9 O 12/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-22

Aktenzeichen: 9 O 12/11

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2011:1222.9O12.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssaschen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 208,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2011 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO abgese-hen.

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