III StVK 608/08•Landgericht Arnsberg, 2011-11-29, III StVK 608/08
Landgericht Arnsberg, 2011-11-29, III StVK 608/08
III StVK 608/08Kantonsgericht29.11.2011
Regest
Zur Fortdauer der Sicherungsverwahrung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.09.2011 und zur Frage der psychischen Störung
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — III StVK 608/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-29
Aktenzeichen: III StVK 608/08
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2011:1129.III.STVK608.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Normen: StGB § 67d Abs. 3
Leitsätze
Zur Fortdauer der Sicherungsverwahrung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.09.2011 und zur Frage der psychischen Störung
Tenor
hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg durch den Richter am Landgericht sowie die Richterinnen am Landgericht und
am 29.11.2011
beschlossen:
Die mit Berufungsurteil des Landgerichts Arnsberg vom 25.01.1996 aufrechterhaltene Sicherungsverwahrung aus dem Urteil des Landgerichts Aachen vom 15.09.1994 wird nicht für erledigt erklärt.
Die bedingte Entlassung wird abgelehnt.
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