5 O 60/09•Landgericht Arnsberg, 2011-11-08, 5 O 60/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 O 60/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-08
Aktenzeichen: 5 O 60/09
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2011:1108.5O60.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1.) ¾ und die Klägerin zu 2.) ¼ mit Ausnahme ihrer außergerichtlichen Kosten, die die Klägerinnen selbst tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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