Landgericht Arnsberg, 2011-11-08, 5 O 60/09

5 O 60/09Kantonsgericht08.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 O 60/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-08

Aktenzeichen: 5 O 60/09

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2011:1108.5O60.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1.) ¾ und die Klägerin zu 2.) ¼ mit Ausnahme ihrer außergerichtlichen Kosten, die die Klägerinnen selbst tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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