Landgericht Arnsberg, 2011-10-05, I-5 S 46/11

I-5 S 46/11Kantonsgericht05.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — I-5 S 46/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-05

Aktenzeichen: I-5 S 46/11

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2011:1005.I5S46.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.02.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Arnsberg (Az. 12 C 374/09) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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