4 O 238/11•Landgericht Arnsberg, 2011-09-08, 4 O 238/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 4 O 238/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-08
Aktenzeichen: 4 O 238/11
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2011:0908.4O238.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
hat das Landgericht - 4. Zivilkammer - Arnsberg
auf die mündliche Verhandlung vom 08.09.2011
durch die Richterin am Landgericht als Einzelrichterin
für Recht er¬kannt:
I.
-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.688,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2011 zu zahlen.
-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen in Höhe von 661,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2011.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und zwar für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.
Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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