3 S 120/10•Landgericht Arnsberg, 2011-08-30, 3 S 120/10
Landgericht Arnsberg, 2011-08-30, 3 S 120/10
3 S 120/10Kantonsgericht30.08.2011
Regest
Vergibt ein freiberuflich tätiger Steuerberater Darlehen durch Vermittlung Dritter und ohne persönlichen Kontakt zu den Darlehensnehmern, handelt er als Unternehmer i. S. v. § 14 BGB.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 3 S 120/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-30
Aktenzeichen: 3 S 120/10
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2011:0830.3S120.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: § 14 BGB, § 488 Abs. 1 BGB, § 358 Abs. 3 BGB
Leitsätze
Vergibt ein freiberuflich tätiger Steuerberater Darlehen durch Vermittlung Dritter und ohne persönlichen Kontakt zu den Darlehensnehmern, handelt er als Unternehmer i. S. v. § 14 BGB.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.08.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Soest, Az. 13 C 184/10, aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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