Landgericht Arnsberg, 2011-06-30, 8 O 17/11

8 O 17/11Kantonsgericht30.06.2011

Regest

Zur Irreführung über den Betriebssitz eines Krankenfahrdienstes bei einem Eintrag im Telefonbuch ("Das Örtliche") der Nachbargemeinde.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 8 O 17/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-30

Aktenzeichen: 8 O 17/11

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2011:0630.8O17.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Normen: UWG §§ 3, 5 Abs. 1 und Abs. 3, 8 Abs. 3, 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 49 Abs. 4 PBefG

Leitsätze

Zur Irreführung über den Betriebssitz eines Krankenfahrdienstes bei einem Eintrag im Telefonbuch ("Das Örtliche") der Nachbargemeinde.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Streitwert: 208,75 €.

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