1 O 322/05•Landgericht Arnsberg, 2009-06-16, 1 O 322/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 1 O 322/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-16
Aktenzeichen: 1 O 322/05
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2009:0616.1O322.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 7.413,50 € nebst Zinsen in Höhe von 6,14 % seit dem 23.04.2005 zu zahlen.
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Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits tragen jeder Kläger 34 % und die Beklagte 32 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Jeder Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 800,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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