Landgericht Arnsberg, 2009-05-12, 4 T 4/09

4 T 4/09Kantonsgericht12.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 4 T 4/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-05-12

Aktenzeichen: 4 T 4/09

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2009:0512.4T4.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Auf die Anweisungsbeschwerde des Beteiligten zu 1) vom 22.12.2008 wird seine Notarkostenrechnung vom 28.08.2008 (Nr. 000001) aufgehoben.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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